Norbert Heumann
Streuobstwiesen als immaterielles Kulturgut
Aktualisiert: 4. Apr. 2021
Seit 19.März 2021 ist es beschlossene Sache: „Streuobstanbau“ wurde von den Kulturminister*innen der Länder zum „Immateriellen Kulturerbe“ erklärt – und im gleichen Zug der 30.4.2021 zum ersten Europäischen Tag der Streuobstwiese ausgerufen.
In einem mehrstufig angelegten Bewerbungsverfahren entschieden die Kulturminister der Länder am Freitag, den 19. März 2021 bei der Kulturministerkonferenz, dass der Streuobstanbau einen Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe erhält.

Herzlichen Glückwunsch und ein großes Dankeschön an den Hochstamm-Deutschland-e.V. für die aufwändige Lobbyarbeit, die dazu geführt hat, dass Streuobstbestände jetzt eine noch größere Aufmerksamkeit erfahren.